Mopedführerschein Klasse AM - Alter, Vorbereitung, Prüfung

Motorisiert mobil sein, bevor der Führerschein für den Pkw gemacht werden kann, das wünschen sich sehr viele junge Leute. Gerade in ländlichen Regionen mit schlechten Verkehrsanbindungen bedeutet der Mopedführerschein ein Stückchen mehr Freiheit. Aktuell müssen die Prüflinge für die Klasse AM 16 Jahre alt sein. Nachdem in einigen Bundesländern bereits ein Modellprojekt für den Rollerführerschein ab 15 Jahre seit 2013 erfolgreich läuft, soll es nun generell den Bundesländern überlassen werden, ob sie die Fahrerlaubnis für das Moped ab 15 zulassen. Am Ablauf der Theorie, praktischen Übung und Prüfung ändert sich damit nichts.

Mopedführerschein - das gehört dazu

Um Leichtkraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 5 km/h führen zu dürfen, müssen in einer Fahrschule 14 Stunden Theorie absolviert werden. Wenige Auflagen gibt es für die praktischen Übungen auf dem Moped, die von des Fahrkönnens des einzelnen Teilnehmers abhängen. Vor allem werden in der Praxis das Anfahren, das Abbremsen, Ausweichen und Fahren vom Slalom geübt. Nacht- oder Überlandfahrten sind nicht erforderlich. Für die Zulassung zur Prüfung zum Mopedführerschein sind ein Erste-Hilfe-Kurs, der Sehtest und die beantragte Zulassung zur Prüfung erforderlich. Bei den 30 Fragen zur theoretischen Klasse-AM-Prüfung sind 10 Fehler zugelassen. Bei mehr fehlerhaften Antworten wird die Fahrerlaubnis nicht erteilt. Bei der praktischen Prüfung sind die verschiedensten Fahraufgaben zu bewältigen, die zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Moped gehören. Die Kosten für den Führerschein der Klasse AM belaufen sich auf durchschnittlich zwischen 500 Euro und 800 Euro. Dieser Preis beinhaltet Kosten für Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, Fahrschulgebühren, Übungsfahrten, Übungsfahrten, theoretische und praktische Prüfung. Das Material für die theoretische Prüfung kann über verschiedene Apps kostenlos bezogen werden. Fahrschule friends bereitet Sie auf die Fahrerlaubnis vor. 

Fahren ohne Mopedführerschein oder frisiertes Moped sind strafbar

Auch beim Roller ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis kein Kavaliersdelikt, sondern wird geahndet. Ein Mopedführerschein ab 15 gilt nur in Bundesländern mit der entsprechenden Zulassung. In anderen Bundesländern ist dieser Führerschein ungültig. Bei Jugendlichen werden meist Sozialstunden verhängt. Keinen extra Mopedführerschein müssen Personen vorlegen, die einen Führerschein für den Pkw haben. Strafrechtlich geahndet wird auch Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem getunten Roller, bei dem die Geschwindigkeit auf über 45 km/h frisiert wurde. Da für ein solches Fahrzeug auch keine Betriebserlaubnis vorliegen kann, kommt dies als weitere Strafe hinzu. Das Strafmaß steigert sich mit der Gefährdung, z.B. bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei Gefährdung der Verkehrssicherheit. Zudem wird der Rollerführerschein, bei Erwachsenen auch der Pkw-Führerschein, eingezogen. Eine weitere Prüfung ist nicht zulässig. Punkte in Flensburg gibt es außerdem. Für das Moped sind sowohl die Betriebszulassung wie eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Fahrzeuge müssen daher auch mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Mit jedem Versicherungsjahr muss das Versicherungskennzeichen erneuert werden.


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