Was man über den Autoführerschein wissen sollte

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden häufig als Synonyme verwendet. Die Wenigsten wissen jedoch, dass es eine eindeutige Abgrenzung gibt. Die Fahrerlaubnis ist die Bestätigung, dass jemand in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Die Fahrerlaubnis erwirbt man mittels Ablegen der theoretischen und praktischen Fahrprüfungen. Zum Nachvollziehen, ob jemand im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gibt es den EU-Kartenführerschein als amtliches Dokument. Auf diesem sind persönliche Daten, Fahrerlaubnisklassen sowie ggf. Gültigkeitsangaben oder Schlüsselzahlen aufgeführt. Die Bedeutung der Schlüsselzahlen kann man online recherchieren.
Beim Ablegen der Fahrerlaubnisklasse B darf man auch andere Fahrzeuge, zum Beispiel Kleinkrafträder oder gewisse Traktoren fahren. Ebenso ist die Nutzung eines Anhängers mit dieser Fahrerlaubnisklasse möglich, solange die Gesamtmasse von Auto und Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigen. Relativ neu ist die Klasse B96, welche zum Führen einer Gesamtmasse (Auto und Anhänger) von bis zu 4,25 Tonnen berechtigt. Dies wird von Personen genutzt, welche an ihr Fahrzeug einen Pferdeanhänger oder Wohnwagen anhängen möchten, ohne die Erweiterung zur Klasse BE abzulegen. Details zu den Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Diese ist, wie alle anderen Gesetzestexte auch, online einsehbar.
Beim begleiteten Fahren mit 17 haben Minderjährige die Möglichkeit, schon zu ihrem 17. Lebensjahr ein Auto zu führen. Dabei muss eine angegebene Begleitperson, welche bestimmte Anforderungen erfüllen muss, während der Fahrt im selben Auto anwesend sein. Der Sinn dahinter ist der, dass Jugendliche Fahrpraxis sammeln können und hierbei von der Begleitperson nicht überwacht werden sondern wertvolle Tipps bezüglich dem Autofahren lernen soll. Interessant zu wissen ist, dass die Begleitperson in Verbindung mit dem begleiteten Fahren ab 17 keine Straftat begehen kann. Selbst wenn die Begleitperson vollalkoholisiert im Auto sitzen sollte, stellt dies "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit dar. Beim begleiteten Fahren ab 17 sind Lerninhalte und Prüfungen exakt die gleichen wie bei dem "normalen" Autoführerschein. Ab 17 gibt es jedoch noch keinen Kartenführerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Diese ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, gültig.
Beim Verlust des Autoführerscheines verliert man nicht automatisch die Fahrerlaubnis. Bei Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis muss man jedoch grundsätzlich seinen Führerschein (als Nachweisdokument) abgeben. Bei gewissen Verkehrsstraftaten, zum Beispiel der Trunkenheit im Straßenverkehr, darf einem die Polizei direkt den Führerschein abnehmen. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten / Straftaten gibt es eine Frist und / oder einen Zeitraum, wann der Führerschein abgegeben werden muss. Die Frist sowie eine Erklärung zur Abgabe erhält man postalisch. Sowohl beim Entzug als auch der Abgabe des Führerscheines sollte man darauf achten, eine Bescheinigung hierüber zu erhalten.
Dies sind nur kleine Einblicke zum Thema Autoführerschein. Mehr Informationen zum Thema kann man bei Fahrschulen wie der Fahrschule friends oder gegebenenfalls dem Straßenverkehrsamt einholen.


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